förderer,
Zustiftungen
&

spenden

Vielen Dank für Ihr Interesse daran, die Atelierhausstiftung Architektur materiell zu unterstützen. Es ist eine Investition in die nächsten Generationen.

Zwei unterschiedliche Möglichkeiten einer Förderung gibt es, wobei eine entsprechende Angabe bei Ihrer Überweisung genügt:

ZUSTIFTUNGEN

Zustiftungen gehen unmittelbar in den Kapitalstock der Atelierhausstiftung Architektur über.
Sie tragen zur Erhöhung der jährlichen Stiftungserträge bei, die ausschließlich zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

SPENDEN

Spenden sind nach Eingang zeitnah gemäß dem gemeinnützigen Zweck der Atelierhausstiftung Architektur zu verwenden. Auch kleine Beträge können dabei nachhaltig und sichtbar wirken.

Für Zustiftung oder Spende erhalten Sie nach Eingang des Betrags eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Auf Wunsch können Sie als Förderer der Atelierhausstiftung Architektur mit Ihrem Unternehmen oder Namen auf dieser Website genannt werden.

 

Bankverbindung :

Atelierhausstiftung Architektur

Frankfurter Volksbank eG
IBAN DE91 5019 0000 0077 8872 61